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Das UBO-Register


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Thursday 31 march 2022

Das UBO-Register ist ein Register, in dem alle „Ultimate Beneficial Owners“ oder „wirtschaftlichen Eigentümer“ eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person (Verein, Stiftung etc.) eingetragen sind. Sie können Ihre wirtschaftlichen Eigentümer registrieren, indem Sie sich bei der Anwendung auf dem MyMinfin-Portal anmelden.
Das Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Verwendung von Bargeld („Gesetz“) sieht die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer UBO in Belgien vor.
Dies ist zunächst eine zwingende Vorgabe Europas, um die Aufdeckung (der Finanzierung) von Terrorismus und die Geldwäschebekämpfung zu erleichtern.
Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („AML-Richtlinie“) um, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, gesetzliche und regulatorische Maßnahmen zu ergreifen:
- Unternehmen und andere juristische Personen, die in ihrem Hoheitsgebiet eingetragen sind, sind verpflichtet, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer einzuholen und zu pflegen;
- Ein zentrales Register mit Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer dieser Einrichtungen wird eingerichtet, um den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern.
Das Gesetz sieht daher die Verpflichtung für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Trusts, Trusts und ähnliche Rechtsgebilde vor, angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten zu sammeln und aufzubewahren und diese Informationen an das UBO-Register zu übermitteln der Monat ihrer Entstehung.
Die Mitglieder belgischer E-Shops sind a priori hauptsächlich von direkten UBOs betroffen, d. h. natürlichen Personen, die mehr als 25 % des Kapitals und/oder der Mittel der Institution halten.
Bei einem gemeinnützigen Verein oder einer Stiftung gelten andere Regeln, in diesem Fall sind die UBOs die Personen, die Mitglieder des Vorstands sind oder die Personen, die täglich mit der Geschäftsführung zu tun haben. Die Gründer einer Vereinigung gelten auch als UBOs dieser Organisation.
Das Risiko einer Nichteintragung in die UBO-Datei: Sie riskieren ein Bußgeld von 250 bis 50.000 Euro. Angesichts der Mittel der Verwaltung und des Gesetzeszwecks ist es jedoch unwahrscheinlich, dass sich sehr kleine Strukturen Sorgen machen werden.


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